Na, Probleme mit den Ordnungshütern? Oder einfach interessiert, wie es sich rechtlich mit dem E-Skaten in Deutschland verhält? Eins kann ich dir verraten: Falls du denkst, dass Deutschland nicht in Bürokratie und rechtlichem Wirrwarr versinkt, öffnen wir dir spätestens mit diesem Artikel die Augen.
In diesem Ratgeber lernst du nämlich, wie ein E-Skateboard in Deutschland eingestuft wird, welche Rechte und Pflichten sich mit dem Fahren ergeben, und welche Strafen sich gegebenenfalls aus dem Fahren mit einem E-Board auf Deutschlands Straßen ergeben.
Lies besser bis zum Ende, denn: Nach einer extrem aufwändigen Recherche, Nachfragen bei Behörden und mit unserer Erfahrung aus über 7 Jahren im E-Board-Space kamen wir zu einem Ergebnis, was selbst uns überrascht hat.
Klären wir also die Frage, ob das E-Boarden in Deutschland erlaubt ist. Vorher sind allerdings ein paar Grundfragen zu klären.
Was vorab Wichtig Ist
Schuldunfähigkeit des Kindes
Erstmal: bist du unter 14 Jahren? Denn dann kann dir sowieso nichts blühen: du bist dann nach §19 StGB schuldunfähig – und demnach frei, dein E-Board zu fahren, unabhängig von allem, was hier im folgenden noch beschrieben wird.
Öffentlichen Verkehrsraum – Wo fährst du?
Grundsätzlich erstmal: Das deutsche Straßenverkehrsgesetz ist so ausgelegt, dass öffentlicher Verkehrsraum vorliegen muss, damit es anwendbar ist.
Als Beispiel: Wenn Alise mit ihrem Exway Flex Pro in Ihrem Garten ein paar Kreise dreht, dann ist das kein öffentlicher Verkehrsraum. Somit ist auch alles Folgende, was wir hier klären werden, nichtig, und Alise kann ganz entspannt ihr E-Board fahren.
Aber es gibt auch ganz andere Fälle, wo kein öffentlicher Verkehrsraum vorliegt. Die Definition lautet gem. §2 (1) StVG wie folgt: Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Straßen, Wege und Plätze, die für jedermann, jederzeit zugänglich sind.
Daraus folgt, dass jeder praktisch erreichbare Ort, der nicht abgesperrt ist oder in Eigenbesitz ist, vermutlich ein öffentlicher Verkehrsraum ist. Fährt Alise über die Straße, den Fußweg oder einen Parkplatz, liegt zweifelsohne öff. Verkehrsraum vor.
Fährt Alise durch den Stadtpark oder über einen abgesperrten Ikea-Parkplatz, oder fährt auf ihrer eigenen Einfahrt (sog. befriedetes Besitztum), sieht die Welt schon anders aus.
Solang nicht jedermann, jederzeit auf den Ort zugreifen kann, liegt auch kein öff. Verkehrsraum vor. Da du auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule aber vermutlich zumindest eine öff. Straße befahren wirst, wird in der Regel öffentlicher Verkehrsraum vorliegen.
Fahrzeugführer – Führst du überhaupt dein E-Board?
Jetzt ist zu klären, ob du Fahrzeugführer bist. Das klingt zwar erstmal banal – ist aber in den meisten Fällen kriegsentscheidend, denn: solang du nicht fährst, bist du auch kein Fahrzeugführer.
Die Definition: Fahrzeugführer ist, wer eigenverantwortlich mit dem Willen und der tatsächlichen Möglichkeit der Fortbewegung auf Lenkung und sonstige Aggregate des Fahrzeugs einwirken kann. Eine Minimalbewegung ist dabei erforderlich.
Also kurz um: Wer auf seinem Board steht, in der Absicht von A nach B zu fahren und dabei die Fernbedienung in der Hand hält, der ist Fahrzeugführer – sobald er eine Minimalbewegung zurücklegt.
Tatsächlich ist der letzte Satz in der Definition sehr wichtig, weil solang niemand sieht, wie Alise auf ihrem Board fährt (also eine Minimalbewegung ausführt) kann ihr auch nicht nachgesagt werden, dass sie ein Fahrzeugführer ist.
Natürlich wollen wir hier keine Möglichkeiten aufzeigen, das deutsche Rechtssystem zu untergraben, aber: wer auf der Straße von der Polizei angehalten wird, ohne sich auf dem Board fortzubewegen, kann entsprechend nicht als Fahrzeugführer belangt werden.
Gehen wir davon aus, dass Alise sich auf ihrem Board auf einem Fahrradweg zur Schule bewegt. Sie ist also Fahrzeugführerin und bewegt sich auf einem öffentlichen Weg, somit im öffentlichen Verkehrsraum. Was ist jetzt mit dem E-Board?
Bereit für den Ride deines Lebens?
Elektrische Skateboards müssen nicht viel Kosten! Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dir die besten Boards zu zeigen – auch für den kleinen Preis!
Das ist ein E-Skateboard im deutschen Recht
In Deutschland sieht die Sache wie folgt aus: Kraftfahrzeuge gem. §1 (2) StVG sind maschinell angetriebene, nicht an Gleise gebundene Landfahrzeuge. E-Skateboards sind unseres Wissenstandes nach nicht an Gleise gebunden, und fliegen tun sie auch nicht – oder zumindest selten – deswegen handelt es sich nach deutschem Recht um ein Kraftfahrzeug.
Hier hört das ganze aber noch nicht auf: Ein Elektro-Skateboard besitzt in aller Regel vier Reifen an jeweils zwei Achsen – das macht es zu einem mehrspurigen Kraftfahrzeug.
Bedeutet das, dass ein Elektro-Skateboard nach deutschem Recht ein Auto ist? Würde es tatsächlich, wenn da nicht die komplett versteckte Richtlinie der Europäischen Union Rili 2002/24 EG wäre!
In dieser Richtlinie, genauer im Art. 2 Nr. 8, steht völlig unbürokratisch beschrieben, dass sobald die Räder eines Fahrzeugs auf einer gemeinsamen Achse weniger als 460 mm Abstand zueinander haben, rechtlich als ein Rad gelten.
Und das mit folgenschweren Konsequenzen: Aus dem erst vermeintlichen “Auto” wird somit nämlich ein einspuriges Fahrzeug, das auch gern im Volksmund “Motorrad” genannt wird.
Tatsächlich ist ein elektrisches Skateboard nach europäischen Recht als ein Motorrad einzustufen, was wiederum mehrere andere Problemfelder öffnet.
Welche Fahrzeugklasse liegt bei E-Skateboards vor?
Du hast es vielleicht schon geahnt – da das elektrische Skateboard rechtlich als Motorrad eingestuft wird, bedarf es eigentlich einer Fahrerlaubnis, sofern das Fahrzeug im öff. Straßenverkehr geführt wird. Das ergibt sich aus §2 (1) StVG.
Aber welche Fahrerlaubnis ist denn nötig? Immerhin gibt es nicht die eine… ein Blick in den §2 FZV gibt Aufschluss:
Gemäß §2 Nr.11a FZV ist ein Kleinkraftrad ein zweirädriges oder dreirädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Kilometern pro Stunde, wenn der höchste Nenndauerleistung nicht mehr als 4 Kilowatt beträgt.
Durch die Richtlinie der Europäischen Union haben wir gelernt, dass es sich beim E-Skateboard um ein Kraftfahrzeug mit rechtlich gesehen zwei Rädern handelt. Nun kommt es aber darauf an: Wie sieht es mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und der höchsten Nenndauerleistung aus?
Zwar gibt es keine niedergeschriebene bbH oder Nenndauerleistung bei E-Boards, aber man könnte die vom Hersteller angegebenen Produkteigenschaften verwenden.
Nehmen wir an, Alise hat Geschmack und fährt auf einem Exway X1 Pro Riot. Das X1 hat Herstellerangaben zufolge 2kW und eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h. Das bedeutet, das X1 ist tatsächlich als Kleinkraftrad einzustufen.
Das kann bei anderen Boards aber auch anders aussehen: das Exway Flex Pro hat zum Beispiel 48km/h Top Speed, das Backfire Zealot X 50km/h, der Meepo Vader hat wiederum 7kW Leistung – all diese Boards fallen nicht mehr unter die Klasse eines Kleinkraftrads.
Diese Boards fallen gem. §2 Nr. 10 FZV unter die Kategorie der Leichtkrafträder: Kraftrad mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt.
Also nochmal zusammengefasst:
- Kleinkraftrad – Board mit Top-Speed unter 45km/h und weniger als 4kW Leistung
- Leichtkraftrad – Board mit über 4kW bis 11kW
In unserem Beispiel fährt Alise also mit ihrem X1 Pro ein Kleinkraftrad. Gab es da nicht etwas, was jeder Fahrzeugführer haben musste…? Richtig, den Führerschein!
Diesen Führerschein brauchst du für dein E-Board
Der §1 FeV schreibt vor, dass jeder Fahrzeugführer im öff. Verkehrsraum für sein Fahrzeug einer Fahrerlaubnis bedarf. Um herauszufinden, welche wir brauchen, müssen wir wieder einen Abstecher ins EU-Recht wagen.
Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 schreibt vor, dass ein zweirädriges Kleinkraftrad die Fahrzeugklasse L1e-B trägt.
Nationales Recht wiederum schreibt gemäß §6 (1) FeV vor, dass für ein Fahrzeug der Klasse L1e-B eine Fahrerlaubnis der Klasse AM – also ein Mopedführerschein – vonnöten ist.
Fun-Fact
Wer bereits einen Auto-Führerschein der Klasse B besitzt, die kann sich freuen, denn gem. §6 (3) Nr.4 FeV bekommt man mit Erhalt des Auto-Führerscheins gleich den Moped-Führerschein dazu.
Also zusammengefasst: Alise braucht für ihr X1 Pro einen Mopedführerschein. Den hat sie entweder direkt in der Fahrschule bekommen, oder über Umwege über den Auto-Führerschein.
Wenn es sich aber um ein E-Board handeln würde, was nicht mehr unter die Klasse der Kleinkrafträder fällt, etwa weil es mehr als 4kW-Leistung unter der Haube hat, sieht die Welt schon wieder ganz anders aus.
Denkbar wäre, dass dann der nächsthöhere Führerschein, nämlich die Klasse A1 nötig wäre. §6 (1) FeV schreibt vor: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
Unter 11kW-Leistung bleiben die meisten E-Boards ohne Probleme. Aber es gibt ein anderes Problem, denn die meisten E-Boards wiegen nicht viel – das Exway Flex Pro zum Beispiel gerade einmal 7,7kg.
Das bedeutet, dass das Leistungs-Gewicht-Verhältnis in den meisten Fällen astronomisch hoch ist. Beim Exway Flex Pro sind es etwa 0,196 kW/kg – also wesentlich mehr als die vorgeschriebenen 0,1 kW/kg.
Das bedeutet, dass man sogar noch eine Stufe höher ansetzen muss – nämlich beim Führerschein der Klasse A2: Krafträder mit a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
Hier würde das Exway Flex Pro mit seinen 0,196 kW/kg hereinfallen, auch wenn es hier mit Motorrädern wie der Ducati SuperSport 950 gleichgesetzt wird. Und selbst hier wird es mit dem Leistungs-Gewicht-Verhältnis knapp.
Die meisten Boards, die nicht in die Fahrzeugklasse AM eingeteilt werden können, landen aufgrund ihres kleinen Gewichtes in der offenen Klasse A.
Fun-Fact
Das Meepo Vader teilt sich nach dieser Regelung dieselbe Fahrerlaubnisklasse wie das schnellste Motorrad der Welt, der Bimota Tesi H2 mit 231 PS und einem Top-Speed von über 300 km/h… aber beurteile lieber selber die Ähnlichkeit.
Kurzgefasst: Fällt dein elektrisches Skateboard nicht unter die Fahrerlaubnis-Klasse AM, kann die Einteilung schnell sehr realitätsfremd werden – genauso wie die Chance, das du den passenden Führerschein hast.
Was passiert, wenn du nicht die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt, erörtern wir später in diesem Abschnitt.
Gehen wir jetzt erstmal grundsätzlich davon aus, dass Alise auf ihrem Exway X1 Pro im öffentlichen Verkehrsraum ihr Fahrzeug führt und den AM-Führerschein innehat. Damit ist doch alles super, oder?
Brauche ich eine Zulassung für mein elektrisches Skateboard?
Falls sich bis hierher alles logisch für dich angehört hat, solltest du jetzt abschalten – denn was jetzt kommt, sind die Pflichten, die mit der Klassifizierung deines E-Boards einhergehen.
- 3 (1) FzV schreibt allgemein vor, dass ein Kraftfahrzeug, sofern es im öff. Verkehrsraum bewegt wird – einer Zulassung bedarf.
Nach §3 (2) Nr.1 FZV ist das Kleinkraftrad, also nach Definition das E-Skateboard – und das Leichtkraftrad von der Zulassungspflicht ausgenommen, d.h. du brauchst de facto keinen Zulassungsschein.
Das sieht entsprechend anders aus, wenn es sich bei deinem E-Board nicht um ein Kleinkraftrad handelt: hier bist du von der Befreiung ausgenommen und benötigst eine Zulassung.
Diese erhältst du gem. §3 (1) FzV nur, wenn das Board:
- a): das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder für das Fahrzeug eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt ist und
- b): jeweils eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
Spoiler: bei a) gibt es beides nicht. Es gibt weder einen genehmigten Fahrzeug-Typ, wo E-Skateboards zugeordnet sind, noch wirst du für dein Elektro-Skateboard eine Einzelgenehmigung bekommen. Das heißt, die Zulassung kannst du dir für diese Art von E-Skateboards schon mal abschminken.
Aber auch für Klein- und Leichtkrafträder gilt über den Umweg des gem. §4 (1) FZV, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entsprechen muss oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt sein muss, damit es im öff. Verkehrsraum befahren werden darf. Also gleiches Spiel hier.
Am Ende wartet hier die erste unvermeidbare Strafe auf Alise: Sie begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §77 Nr. 1 FZV und darf nach Nr.175 des Bußgeldkatalogs ein 70€ Bußgeld auf den Tisch legen – mit einem Punkt in Flensburg.
Aber dabei bleibt es nicht: die zweite Voraussetzung für eine Fahrzeugzulassung gem. §3 (1) FzV ist der Besitz einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Schaust du aber im Internet nach günstigen Kfz-Haftpflichtversicherungen für dein E-Skateboard, wird sich schnell Ernüchterung breit machen, denn: derzeit bietet kein Versicherer eine entsprechende Versicherung für E-Boards an.
Das liegt letztendlich auch daran, dass es derzeit keine Betriebserlaubnis für E-Skateboards gibt – für Versicherer gibt es somit auch nichts zu versichern. Um gleich mit einem weit verbreiteten Irrtum aufzuräumen:
Greift denn nicht die private Haftpflichtversicherung?
Leider nein, denn hier werden nur Fahrzeuge mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 6 km/h versichert – hier liegen die meisten E-Skateboards weit drüber.
Brauche ich eine Versicherung für mein elektrisches Skateboard?
Das Fatale: der §1 des Pflichtversicherungsgesetz schreibt in Deutschland aber vor, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet ist, für sich eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wie bereits beschrieben, gibt es allerdings keine entsprechende Versicherung, und die private Haftpflichtversicherung greift aufgrund der Geschwindigkeit auch nicht mehr. Daraus folgt die nächste unabwendbare Strafe für Alise: Sie macht sich nach dem §6 (1) PflVG strafbar, mit dem Unterschied, dass es sich hier nicht um eine piebslige Ordnungswidrigkeit mit etwas Verwarngeld handelt – sondern um eine wirkliche Straftat.
Bei den Rechtsfolgen läuft es einem kalt den Rücken herunter: Geldstrafe – erfahrungsgemäß im vierstelligen Bereich – oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr!
Fast schon nebensächlich erscheint dann die Ordnungswidrigkeit, die Alise begeht, da sie logischerweise kein Versicherungskennzeichen nach §26 FZV gemäß §4 (3) FZV besitzt. Die Folge ist hier die Ordnungswidrigkeit nach §48 Nr.3 FZV, welche nach Nr.176 Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 40€ nachzieht.
Spätestens bei der Sache mit dem Pflichtversicherungsgesetz wird einem klar, dass das E-Board-Fahren in Deutschland nicht gerade auf die leichte Schulter genommen wird.
Selbst wenn du dein Board in Deutschland legal befahren möchtest: die fehlende Betriebserlaubnis und damit einhergehend der fehlende Versicherungsschutz machen das Fahren auf dem Board zu einer heiklen Angelegenheit.
Was passiert, wenn ich ohne Führerschein mit meinem E-Skateboard fahre?
Worüber wir noch gar nicht geredet haben, ist die Sache mit dem Führerschein. Solange das Board von Alise als Kleinkraftrad eingestuft ist, liegt die nötige Fahrerlaubnisklasse wahrscheinlich vor – immerhin bekommt jeder mit einem normalen Auto-Führerschein auch ganz automatisch die Fahrerlaubnis der Klasse AM.
Anders siehts aus, sobald dein Board über den Höchstwerten für Kleinkrafträdern steht. Dann kann, so wie hier beschrieben, ein wirklicher Motorrad-Führerschein der Klasse A1, A2 oder sogar A nötig sein – und diesen hat nicht unbedingt jeder!
Solltest du also dein elektrisches Skateboard führen, ohne die nötige Fahrerlaubnis zu besitzen, begehst du tatsächlich die nächste Straftat: Fahren ohne Führerschein nach §21 (1) StVG. Straffolgen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Zusammengefasst: Sind Elektro-Skateboards in Deutschland legal?
Zusammengefasst bedeutet das, dass es mit deiner Zulassung §3 (1) FzV für dein E-Board leider nichts wird. Du kannst weder eine entsprechende Betriebserlaubnis vorweisen, noch eine nötige Kfz-Haftpflichtversicherung.
Und sobald dein E-Board etwas mehr Leistung unter der Haube hat, landest du auch ganz schnell im Fahren ohne Führerschein im Sinne des §21 (1) Nr. 1 StVG.
Das bedeutet, Fahren im öffentlichen Verkehrsraum endet im…
- Fahren ohne Versicherungsschutz: Straftat nach §6 (1) PflVG
- Fahren ohne Betriebserlaubnis: Ordnungswidrigkeit nach § 4 (1) FZV
- Fahren ohne nötiges Versicherungskennzeichen: Ordnungswidrigkeit nach §4 (3) FZV
…und unter Umständen im
- Fahren ohne Fahrerlaubnis nach §21 (1) StVG.
Das Fazit: Alle E-Boards auf den Scheiterhaufen?
Ja, das E-Boarden in Deutschland ist nicht gerade eine einfache Sache. Zum einen ist die deutsche Rechtsprechung für derartig kleine Fahrzeuge gar nicht ausgerichtet, zum anderen führen die jetzigen Definitionen zu Einordnungen, wo das E-Skateboard auf einmal ein hochmotorisiertes Motorrad ist.
Wir raten eindringlich davon ab, ein E-Skateboard im Straßenbereich zu nutzen. Es versteht sich wahrscheinlich von selbst, dass man mit dem Elektro-Skateboard nicht auf der Autobahn oder der Schnellstraße fährt, aber die Rechtsprechung unterstreicht das.
Natürlich solltest du als E-Skater zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für dein Umfeld darstellen – das gilt aber auch beim Fahren mit Auto, Bus oder LKW. Ob von dir und deinem E-Longboard eine Gefahr ausgeht, solange du ganz entspannt auf dem Fahrradweg dem Sonnenuntergang entgegen gleitest, ist mehr als fraglich.
Bleibe unauffällig, fahre vernünftig und sei keine Gefahr für andere – mehr lässt sich zu dieser ganzen Thematik nicht sagen.
Solltest du trotzdem Probleme mit etwaigen Ordnungshütern bekommen haben, hilft ganz klar der Weg zum Rechtsverteidiger.
Das Fahren mit einem E-Skateboard auf öffentlichen Wegen in Deutschland ist stark reglementiert. Die rechtliche Einstufung hängt von den spezifischen Eigenschaften des E-Boards ab. Generell benötigen E-Skateboards eine Fahrerlaubnis, und in den meisten Fällen ist das Fahren ohne entsprechende Zulassung und Versicherung rechtswidrig.
Ja, für das Fahren eines E-Skateboards im öffentlichen Verkehrsraum kann eine Fahrerlaubnis erforderlich sein. Das hängt von der Klassifizierung des E-Boards ab. Kleinkrafträder benötigen mindestens eine AM-Fahrerlaubnis. Boards mit mehr Leistung können eine höhere Fahrerlaubnisklasse erfordern.
Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Es ist wichtig, sich über die notwendige Fahrerlaubnisklasse für dein E-Board zu informieren und diese zu besitzen.
In der Regel ja. E-Skateboards, die im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden, erfordern eine Zulassung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings gibt es aktuell keine Betriebserlaubnis oder Versicherungsmöglichkeiten speziell für E-Skateboards in Deutschland, was das Fahren im öffentlichen Raum problematisch macht.
Ja, das Fahren auf privatem Grund ist erlaubt, da es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Solange du mit deinem E-Skateboard nicht auf öffentlichen Wegen fährst, gelten die strengen Regulierungen nicht.
Es wird empfohlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Dieser kann individuelle Beratung bieten und bei der Verteidigung gegen etwaige Vorwürfe unterstützen.


Bei mir waren es, nach dem es 2 Jahre lang gut ging in Summe 840€ Strafe. 75€ davon Bearbeitungsgebühr.
Also ja, Finger weg vom E-Boards im Straßenverkehr. Leider.
Hi Johannes,
ja, mit den E-Boards kann es im Straßenverkehr schnell teuer werden. Bleibt bloß zu hoffen, dass es sich bald ändert.
Fantastic Summary! Thank you!
My powerful board sits in the garage 6 years now! I am still hoping that someday I will be able to zip around Berlin… Do you have any information about potential law change?
Hi Woy,
great to hear, that you are part of this community. Sadly we don’t have any information about upcoming changes to the law in this regard. So we have to hope for better days.
😭
Das ist echt so lächerlich. Jeder Hanswurst darf mit einem Miet-E-Roller sein Unwesen treiben, aber Leute, die sehr wahrscheinlich um einiges kompetenter mit ihrem Fortbewegungsmittel unterwegs sind und für die Sicherheit eine viel größere Rolle spielt, werden dank (fehlender) Bürokratie wie Straftäter behandelt.
Hier muss dringend nachgebessert werden. Kann doch nicht sein, dass Deutschland so gegen alternative Fortbewegungsmittel ist. Für Umwelt wäre es auch viel besser, wenn es hier endlich brauchbare Vorschriften gäbe.
Kompletter Schwachsinn, da hast du völlig recht. Zumal diese Art der „grünen“ Fortbewegung ja eigentlich im Interesse der Regierung sein sollte. Bleibt bloß zu hoffen, dass sich bald etwas ändert.
Gibt es denn Bestrebungen, dass sich hinsichtlich des legalen E-Skateboard-Betriebs etwas ändern wird? Würde mich gern dafür engangieren 🙂
Hi, darf ich dann wenigstens das E-Bord im öffentlichen Verkehrsraum tragen?🤓
Hi XooooX,
Ich glaube, wenn du dafür einen Strafzettel bekommen würdest, wären die Leute morgen auf der Straße. XD Aber ja, dass darfst du – du bist in diesem Fall kein Fahrzeugführer, und begehst demnach auch nicht die genannten Straftaten/ Ordnungswidrigkeiten. Liebe Grüße!
Habe seit einiger Zeit ein boosted stealth (einfach das beste Board ever) und exway atlas pro 4wd (echt schon fast zu viel leistung)
Erwischt wurde ich bis dato noch nicht, fahre aber auch nur auf landwirtschaftlichen wehen zur Arbeit oder mal durch die ortschaften.
Ist echt traurig die Rechtslage hier
Bin auch vor einigen Jahren in nyc ein stealth in nem group ride gefahren. Alter war das geil. Sowas wird es hier leider nie geben 😪
Warum sind die Deutschen leider so engstirnig und bescheuert?! Ich kann nie wieder in diesem komischen land wohnen! Ich kann mir nicht mehr vorstellen nicht ‘mit meinem e-board unterwegs zu sein. Byyyyeeeeee!
Hi, Ich bin Franzose und lebe seit 15 Jahren in Deutschland. Ich kenne die Gesetze in Deutschland nicht sehr gut, aber würde eine Petition mit vielen Unterschriften nicht dabei helfen, eine solche zu schaffen?
Hallo man nennt mich juppi.bin 63 Jahre alt und Habe ärger mit meine Füße.Da sagte ich kann ich nicht Mehr laufen dann mach ich mich ein paar Räder drunter.ein Roller ist mir zu wackelig,bei einen Unfall hau ich mir den Lenker in Bauch kann mir mit den e Bord nicht passieren und ich muß noch nicht einmal absteigen egal wo ich Gerade bin meine Hände sind frei somit kann ich fiel schneller reagieren.und auch durch den Wald kann ich damit erleben.das wertet mein Leben auf.macht es wieder Lebenswert
Das ist hier mehr so ne Beileidsveranstaltung – der ich mich trotzdem gerne anschließen möchte.
Völlig naiv hatte ich schon eines bestellt, nur um es am Montag wieder zu stornieren, nachdem ich von dieser Gesetzeslagen erfahren hatte. In regelmäßigen Abständen ärgere ich mich immer wieder darüber.
Leider bin auch ich ziemlich ratlos wie man eine Änderung beschleunigen könnte.
Liebe Grüße vom Bodensee!
Hallo.
Ich fahre seit vielen jahren mit einem Onsra bc3 durch die gegend.
Ich erledige Einkäufe, gehe arbeiten, komme schnell und sicher von A nach B.
Bisher hatte ich nie einen Unfall in dem andere hinein gezogen wurden.
Mein board fährt 48 km/h und ist trotzdem weitaus sicherer als jeder scheiß E-Scooter dieser Welt. Und das liegt in erster linie an dem eigenen Körper der die Stabilität auf dem Board sichert.
Keine lenkstange der welt kann so gut die balance halten wie der eigene körper der sich gegen die Schwerkraft drückt.
Auf einem scooter würde ich mir keine volllbremsung mit 50 sachen zutrauen.
In der Gegend gier kennen mich sehr viele menschen, und alle davon respektieren meine fahrweise.
Man muss sich wie ein Radfahrer verhalten.
Mit den armen richtung anzeigen, Geschwindigkeit einhalten und anpassen, Rücksicht nehmen und vorausschauend fahren.
Macht man dass, ist alles in Ordnung.
Nicht jedes e-board ist für die Gegebenheiten im verkehr geeignet, aber bei Fahrrädern ist das oft nicht anders.
Manche boards sind nicht stabil genug gebaut oder haben nur minderwertige teile verbaut.
Außerdem kann der fahrer nicht geübt genug sein oder mit wenig Erfahrung und mangelder Einschätzung eine gefährliche Situation herbeiführen.
Andersrum geht es aber auch.
Ein geübter fahrer pflegt sein board, kann Risiken einschätzen, sorgt für spielraum und geht gefahren aus dem weg.
Und genau da verstehe ich nicht warum man uns als etwas so großartig anderes sieht.
Das fahrverhalten eines e-boarders ist eine Mischung aus einem E-bike, und einem autoscooter.
Ein Führerschein für diese klasse Fahrzeug, ist mehr als nur einfach umsetzbar.
Und unfälle gebe es auch kaum welche.
Man ist nicht wirklich besser als ein radfahrer geschützt und eill demnach garnicht in konflikte mit stärkeren Fahrzeugen geraten.
Man geht ihnen eher aus dem weg.
Wie ein fahradfahrer.
Und dazu kommt noch die gefahr des boards ohne fahrer oben drauf.
Wenn ein Motorrad mit 50 kmh in dich rein fährt, hast du wahrscheinlich mehrere knochenbrüche.
Bei einem e-board, das weniger wiegt, und viel kleiner ist, im schlimmsten fall aber nur Prellungen am bein.
Naja.. das war nur meinung dazu.
Ich will hier niemanden dazu ermutigen ein e-board zu fahren.
Die risiken sind sehr hoch, und die strafen leider komplett übertrieben.
Fahrt sicher, wandert aus, verkauft das teil..
Ich wurde bereits 2 mal erwischt und musste jedesmal extreme summen dafür zahlen.
Im Endeffekt hätte ein Motorrad Führerschein das selbe getan.
Cheers.
Wie ist die Stand im April 2025? Hat sich was geändert oder ist noch genauso bescheuert wie in 2024 ? xD ich hätte mir schon Exway Paragon mit Cloud Wheels gekauft habe.. aber was soll ich damit dann alles machen, soweit ich nicht fahren darf.. ich bin ja fast 40.. wollte einfach mein leben in vollen Zügen genießen, aber wann.. erst wenn ich 60 werde? )) oh man, oh man..
Mein Mellow Board liegt nur noch Rum. Anfangs hatte ich noch viel Spaß damit, aber irgendwann waren alle versteckten Strecken abgefahren und so langsam ist die Leidenschaft erloschen. Man kann es halt nicht so entspannt machen wie es eigentlich sein sollte. Und Mellow als Unternehmen gibt es auch nicht mehr.
Das lustige ist aber , ick konnte letztes mal ein Mellow Board im Zukunftsmuseum in Nürnberg betrachten (in der Abteilung Mobilität). Wann wohl diese Zukunft kommen wird?
Hey,
Wie würde es denn mit einem Muskelbeteiebenen Skateboard mit elektrischer Unterstützung aussehen, das max. 250 Watt und maximal bis 25 km/h unterstützt würde. Laut StVO wäre dies doch ein Fahrzeug, welches nicht als Kraftfahrzeug eingestuft werden würde. Also quasi wie ein Pedelec.
Gibt es so etwas? Also ein Board, dass ich antreten muss aber dann einfach relativ weit von alleine weiterrollt?
Viele Grüße,
Chris
Hey Leute, gibt es mittlerweile etwas neues zu berichten?
Mir stellt sich die Frage, was passiert, wenn ich auf einem ausgeschalteten E-Longboard unterwegs bin. Ich fahre öfter mit einem Wing auf befestigten Feldwegen. Falls ich mal gegen den Wind fahren muss, da der Weg nicht zur Windrichtung passt, nutze ich den Motor oder eben das Gefälle…..