Ja, manche Fragen sind leicht zu beantworten. Zum Beispiel, welche Farbe der Himmel hat – oder ob Pizza mit Ananas ein Verbrechen ist.
Nicht ganz so einfach ist die Frage, ob elektrische Skateboards in Deutschland eine Zulassung brauchen oder nicht.
In diesem Ratgeber klären wir genau das.
Mit unserer über 7-jährigen Erfahrung im E-Skateboard-Bereich geben wir dir die Informationen, die du benötigst, um sicher und rechtskonform in Deutschland unterwegs zu sein.
Also lass uns loslegen!
Die Gesetzliche Einordnung Elektrischer Skateboards
Zunächst einmal: Ein elektrisches Skateboard wird in Deutschland rechtlich wie ein Kraftfahrzeug behandelt – das ergibt sich aus §1 (2) StVG.
Demnach gelten Kraftfahrzeuge als maschinell angetriebene, nicht an Gleise gebundene Landfahrzeuge – und das trifft auf elektrische Skateboards zu.
Geht man noch einen Schritt weiter, stellt man fest, dass E-Boards gemäß der EU-Richtlinie 2002/24 EG als einspurige Fahrzeuge klassifiziert werden – ähnlich wie Motorräder.
Unterm Strich bedeutet das: Ein E-Board ist im deutschen Rechtsraum rechtlich gesehen nichts anderes als ein Motorrad.
Wenn du mehr über die hier genannten Einordnungen erfahren möchtest, empfehlen wir dir unseren Ratgeber: “E-Skateboards in Deutschland: Gesetze & Pflichten (Update 2024)”.
Hier gehen wir detailliert auf alle rechtlichen Aspekte ein, die du beim Fahren eines E-Boards in Deutschland beachten musst.
Nun widmen wir uns der Frage, was das für die Fahrzeugzulassung bedeutet:
Bereit für den Ride deines Lebens?
Elektrische Skateboards müssen nicht viel Kosten! Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dir die besten Boards zu zeigen – auch für den kleinen Preis!
Fahrzeugzulassung für elektrische Skateboards
Alles, was die Fahrzeugzulassung in Deutschland betrifft, wird in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt.
In §3 FZV finden wir auch schon den Ausschnitt, der uns im Kontext dieses Ratgebers am meisten Interessieren dürfte:
Wie vorher geklärt wurde, handelt es sich beim E-Skateboard um ein Kraftfahrzeug – demnach bedarf es nach dieser Norm zum Fahren im öffentlichen Verkehrsraum einer Zulassung.
Diese bekommen wir allerdings nur, wenn das Fahrzeug a) einem genehmigten Typ entspricht/ eine Einzelgenehmigung erhält und b) eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Und hier liegt die Krux an der ganzen Sache: In Deutschland gibt es keine Typengenehmigung für E-Skateboards. Kein elektrisches Skateboard der Welt hat derzeit die Genehmigung, im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren.
Daraus resultieren bietet auch kein Versicherer in Deutschland die Möglichkeit, sein Skateboard pflichtzuversichern – immerhin gibt es ja nichts legales, was zu schützen wäre.
Das zerstört leider grundsätzlich die Möglichkeit, dem §3 (1) FZV nachzukommen.
Allerdings würden wir nicht in Deutschland leben, wenn es keine Ausnahme gäbe – schauen wir einmal in den Absatz 3:
Dein E-Board ist ein Kleinkraftrad, wenn…
…es gemäß §2 Nr. 11a FZV ein zweirädriges oder dreirädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h ist. Außerdem darf die maximale Nenndauerleistung des Elektromotors 4 Kilowatt nicht überschreiten.
Das bedeutet, übersteigt dein Board nicht die Grenze von 4kW Leistung und fährt nicht schneller als 45km/h, handelt es sich um ein Kleinkraftrad.
Ein Beispiel hierfür wäre das Exway X1 Pro Riot mit einer Leistung von 2 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Dein E-Board ist ein Leichtkraftrad, wenn…
… es gem. §2 Nr. 10 FZV eine Nennleistung von mehr als 11 Kilowatt nicht überschreitet.
Diese Grenze ist also recht einfach gestrickt – besitzt dein Board mehr als 11kW Leistung, fällt es nicht mehr unter die Kategorie der Leichtkrafträder.
Hierzu gehören zum Beispiel das Exway Flex Pro mit 48 km/h Top Speed und das Meepo Vader mit 7 kW Leistung.
Skateboards über 7kW gibt es derzeit noch nicht zu finden – sonst schreib es doch am Besten in die Kommentare.
Das ganze nochmal in einer Tabelle zusammengefasst:
| Kategorie | Kriterien | Beispiel E-Boards |
|---|---|---|
| Kleinkraftrad | – Zweirädriges oder dreirädriges Kraftfahrzeug – Höchstgeschwindigkeit: ≤ 45 km/h – Nenndauerleistung: ≤ 4 kW | Exway X1 Pro Riot (2 kW, 45 km/h) |
| Leichtkraftrad | – Kraftrad mit einer Nennleistung: > 4 kW und ≤ 11 kW – Höchstgeschwindigkeit: > 45 km/h | Exway Flex Pro (7 kW, 48 km/h) Meepo Vader (7 kW, 50 km/h) |
Das heißt: Die meisten Boards fallen unter die Ausnahme von §3 (3) FZV. Ein Grund, zu feiern, oder? Immerhin hat uns der deutsche Staat hier gerade den Freifahrtschein gegeben, oder?
Nicht zu schnell, denn: Wie wäre es von der Ausnahme, von der Ausnahme? §4 (1) FZV regelt die Voraussetzungen von der Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges:
Was wir hier lesen ist nichts anderes, als die Genehmigungspflicht durch die Hintertür. Das Leichtkraftrad ist §3 (3) Nr. 1 c) FZV niedergeschrieben und somit adressiert.
Das bedeutet: Du brauchst die Typengenehmigung, die es so in Deutschland nicht gibt.
Dazu kommt die Pflicht bei Leichtkrafträdern (unter 45km/h max. und 4kW), gem. §4 (2) FZV ein Versicherungskennzeichen mitzuführen. Wie gesagt, niemand versichert derzeit E-Skateboards – dementsprechend sind auch deine Chancen, davon eins zu bekommen.
Bei Kleinkrafträdern – wir erinnern uns, alles über 4kW und 45km/h Höchstgeschwindigkeit – besteht gemäß §4 (3) FZV sogar die Pflicht zu einem großen Kennzeichen, wie sie auch an normalen Motorrädern hängen – ich bin gespannt, wo das hinpassen soll.
Das bedeutet: Zwar ist das E-Skateboard in Deutschland nicht gem: §3 (1) i.V.m. §3 (3) Nr 1. c) FZV nicht zulassungspflichtig, trotzdem ist die Inbetriebnahme nach §4 (1) FZV untersagt.
Und das bringt uns schon zum letzten Punkt unserer Reise:
Strafen durch die fehlende Zulassung
Wer ohne Zulassung das E-Skateboard im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §77 Nr. 1 FZV und darf nach Nr.175 des Bußgeldkatalogs ein 70€ Bußgeld auf den Tisch legen – mit einem Punkt in Flensburg.
Das Fazit: Zulassungen Für E-Skateboards Gibt’s In DE Nicht
Wie wir gelernt haben, gelten elektrische Skateboards rechtlich als Kraftfahrzeuge und erfordern daher grundsätzlich einer Zulassung.
Doch da es keine spezifische Typengenehmigung für E-Boards gibt, kann keine Zulassung erteilt werden. Selbst Versicherungen bieten keine Haftpflichtversicherung an, da es ohne Zulassung keine rechtliche Grundlage gibt, um ein E-Skateboard im öffentlichen Straßenverkehr zu betreiben.
Zwar könnten Kleinkrafträder und Leichtkrafträder theoretisch von der Zulassungspflicht befreit sein, doch die Praxis sieht anders aus. Ohne eine offizielle Genehmigung oder Versicherung ist das Fahren eines E-Boards im öffentlichen Raum in Deutschland derzeit illegal.
Wer es trotzdem wagt, riskiert nicht nur ein Bußgeld von 70 Euro, sondern auch einen Punkt in Flensburg. Fazit: E-Skateboards bleiben in Deutschland vorerst ein rechtliches Mysterium, das es für die Gesetzgeber zu lösen gilt.
Ja, elektrische Skateboards gelten als Kraftfahrzeuge und benötigen eine Zulassung. Ohne diese ist das Fahren im öffentlichen Raum illegal.
Es fehlt an spezifischen Typengenehmigungen für E-Skateboards, weshalb keine Zulassung erteilt werden kann.
Ja, da es keine Zulassung gibt, bieten Versicherungen auch keinen Haftpflichtschutz für E-Skateboards an.
Bei Nutzung ohne Zulassung droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Theoretisch ja, für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder, jedoch gibt es praktisch keine Versicherungsmöglichkeiten.
Sie sollten sich bewusst sein, dass das Fahren auf öffentlichen Straßen derzeit illegal ist und mögliche Gesetzesänderungen abwarten.


Im Artikel ist so einiges falsch dargelegt. Es gibt z.B. keine Ausnahmen, da ein Kraftfahrzeug eine Lenkvorrichtung benötigt um überhaupt in Erwägung zu ziehen, ob das Fahrzeug als Kraftfahrzeug eingestuft werden kann.
Somit kann ein E-Board rein rechtlich gesehen garnicht als Kraftfahrzeug zugelassen werden.
Die Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist daher verboten und wird immer geahndet.
Mal ehrlich, ich bin den Wegen, wo Fahrräder und Fußgänger gemeinsam drauf sind, schon so oft von Leuten mit eBikes angerempelt worden, weil die die Geschwindigkeit nicht im Griff haben und es nicht auf die Reihe kriegen, rechtzeitig zu bremsen.
Immerhin konnten sie mit dem Lenker noch schnell einen Haken machen und ausweichen.
Ohne Lenker wär es 100pro zum Crash gekommen.
Wenn ich mir jetzt vorstelle, die wären mit (schweren) eBoards unterwegs, dann wär ich sicher schon paar mal umgemäht worden.
Ne danke, auf Tracks usw ja, aber bitte keine Zulassung für Gehwege/Radwege. Ich merke eh schon eine zunehmnde Rücksichtslosigkeit der Leute, oft leider gerade angestachelt durch Clips und Videos aus den sozialen Medien.
Bevor wir das als Gesellschaft nicht wieder in Griff bekommen, hab ich lieber keine Gehmigung für elektrische Skateboards.